Nachdem wir uns frühzeitig für einen „richtigen“ Bauantrag, genauer gesagt für ein „Einfaches Baugenehmigungsverfahren“ gem. § 64 BauO NRW 2018 statt einer Genehmigungsfreistellung gem. § 63 BauO NRW 2018 entschieden haben, ging dieser noch im Februar bei der Stadt Ibbenbüren ein. Nach einem kurzen Missverständnis bezüglich der vorhandenen Unterlagen, das aber rasch aufgeklärt werden konnte, bekamen wir postalisch einen Online-Zugang zum Bauportal, wo Bauherren und auch die Baufirma Einsicht auf den aktuellen Bearbeitungsstand nehmen können. Offene Stellungnahmen seitens der Abteilung für Verkehrsplanung und Straßenbau und der Abteilung für Stadtenwässerung konnten durch uns quasi „beobachtet werden“. Nachdem 14 Tage vergangen waren und wir aufgrund der Situation, dass wir eine Baulücke bebauen möchten, auf keine größeren Hindernisse gestoßen waren, sahen wir im Online-Portal den neuen Stand „Für den Antrag wurde am 20.02.2019 die Baugenehmigung erteilt.“ – Juchu, weiter geht’s!
Kurze Info zum gewählten Verfahren: Ob Genehmigungsfreistellung oder „echter Bauantrag“ macht unterm Strich bei den Gebühren rund 400 – 500 € Unterschied aus. Mit dem grünen Stempel unter dem „echten“ Bauantrag hat man unserer Meinung nach den deutlich sichereren Rechtsstand. Einfach ausgedrückt wurde der Bauantrag so genehmigt, wie er vorlag und geprüft wurde. Bei der Genehmigungsfreistellung kann zwar auch alles gut gehen, man muss aber immer darauf hoffen, dass niemand im Nachhinein etwas zu bemängeln hat und die ausführende Baufirma keinen Fauxpaux eingebaut hat. Der Vorteil bei einer Genemigungsfreistellung sind die niedrigeren Gebühren und die Genehmigungsfiktion, die 4 Wochen nach Einreichen des Antrags eintritt. Man darf also ziemlich schnell anfangen, zu bauen!